Das Kleingedruckte - die AGB der DankerMoretti GmbH
I. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von den Verkaufsbedingungen von DankerMoretti abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Leistungen oder Teilleistungen gelten als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen DankerMoretti und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden, und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
II. Vertragsabschluss
Die Angebote von DankerMoretti sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag 10 Arbeitstage ab diesem Zugang bei DankerMoretti gebunden. Aufträge des Kunden gelten als angenommen, wenn die Bestätigung von DankerMoretti durch eine der nachstehenden Verfahrenweisen erfolgt ist.
Die Auftragsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form durch DankerMoretti - die Übermittlung erfolgt durch Postsendung, Telefax oder E-Mail.
Der Auftrag an DankerMoretti gilt als bestätigt, wenn DankerMoretti durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglichen Angebotsbetrag um mehr als 20 % übersteigen, wird DankerMoretti den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von DankerMoretti, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt DankerMoretti eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, etc. sind unverzüglich an DankerMoretti zurückzuführen.
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot spezifizierten Leistungen.
Auf der Webseite, in Katalogen oder ähnlichen Unterlagen von DankerMoretti enthaltene leistungs- oder produktbeschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von DankerMoretti sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart, oder der Kunde kann sie aufgrund dieser öffentlichen Äußerungen erwarten.
Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von DankerMoretti garantiert oder zugesichert wurde oder für DankerMoretti erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.
III. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht DankerMoretti ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von DankerMoretti für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält DankerMoretti nach der Präsentation keinen Auftrag, so stehen alle Leistungen von DankerMoretti, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von DankerMoretti; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an DankerMoretti zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung der Aufgabenstellung nicht in von DankerMoretti entwickelten Maßnahmen verwertet, so ist DankerMoretti berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung - auch in veränderter Form - ist ohne ausdrückliche Zustimmung von DankerMoretti nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe 50 % des Auftragswertes entspricht, welcher sich aus der konkreten Umsetzung der Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, - mindestens jedoch 15.000,00 Euro (zzgl. MwSt.) beträgt.
IV. Leistung und Vergütung
Die Abrechnung/Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung jedoch spätestens mit Erbringung der Leistung und/oder Auslieferung der Ware.
Die Rechnungen von DankerMoretti sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
Alle genannten Beträge sind Nettobeträge, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu zu rechnen ist. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige - auch nachträglich entstehende - Abgaben werden direkt oder über DankerMoretti an den Kunden weiterberechnet. DankerMoretti wird bei Aufträgen an Werbeträger (Off- und Online-Medien) - unter der Berücksichtigung der AE-Provison, tariflichen Rabatte, Boni und Skonti - Voraus-Rechnungen an den Kunden stellen. Die Zahlung durch den Kunden muss binnen 10 Arbeitstagen vor dem Insertionstermin erfolgt sein.
Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe des banküblichen Überziehungszinses zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro berechnet. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so ist DankerMoretti vorbehaltlich der dankermoretti sonst zustehenden Rechte berechtigt Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und die Leistungen der Firma DankerMoretti bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von DankerMoretti bestrittenen Gegenforderungen sind nicht statthaft.
V. Abwicklung von Aufträgen
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die DankerMoretti erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von DankerMoretti. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht im Grundsatz nicht, kann aber in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht für DankerMoretti nicht. DankerMoretti ist berechtigt, erteilte Aufträge selbst oder durch Dritte auszuführen. Aufträge an Werbeträger (Off- und Online-Medien) werden im Namen und auf Rechnung von DankerMoretti erteilt; DankerMoretti erhält hierfür 15% AE-Provison. Mengenrabatte oder Malstaffeln werden dem Kunden gutgeschrieben - werden diese durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, erfolgt sofort eine Nachbelastung an den Kunden. Eine Haftung für mangelhafte Leistung der Werbeträger übernimmt DankerMoretti nicht.
VI. Lieferung
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. DankerMoretti bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er zuvor seinen Mitwirkungspflichten (Beschaffung von Unterlagen, Freigaben. o. ä.) ordnungsgemäß nachgekommen ist und DankerMoretti eine Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an DankerMoretti. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DankerMoretti.
Der Liefertermin wird nach den voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma DankerMoretti vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von DankerMoretti nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder DankerMoretti weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei DankerMoretti oder bei für DankerMoretti tätig werdenden Unternehmen eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
DankerMoretti behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von DankerMoretti nicht zu vertretende Leistungsverzögerung i. S. von a) länger als 12 Wochen andauert.
DankerMoretti ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sollten auf den Märkten für die von DankerMoretti zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigte Leistungen ein Engpass bestehen.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Ausfall von Mitarbeitern; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei den Lieferanten von DankerMoretti eintreten) verlängert sich, wenn DankerMoretti an der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen der Firma DankerMoretti durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird DankerMoretti von der Lieferverpflichtung frei.
VII. Gefahrübergang
Die Lieferverpflichtungen von DankerMoretti sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von DankerMorettizur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust, Verzögerung, etc.), gleich mit welchem Medium die Übermittlung stattfindet, trägt der Kunde. Lieferungen verstehen sich grundsätzlich ab Werk.
VIII. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzungsrecht
Alle Leistungen von DankerMoretti einschließlich jenen aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von DankerMoretti und können von DankerMoretti jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde kann durch Zahlung eines vereinbarten Honorars das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang erwerben. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit DankerMoretti darf der Kunde die Leistungen von DankerMoretti nur selbst und nur für die Dauer der Vereinbarung nutzen. Änderungen von Leistungen von DankerMoretti durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DankerMoretti und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Ist DankerMoretti mit der Erstellung eines kompletten Kommunikationskonzeptes beauftragt, so ist DankerMoretti berechtigt, auch nach der Auslieferung die gesamte Konzeption oder Teile hiervon weiter zu verwenden. Gelieferte Unterlagen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DankerMoretti; Rechte an den Leistungen von DankerMoretti, insbesondere urheberrechtliche Nutzugsrechte gehen sofern schriftlich vereinbart, erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
IX. Genehmigung und Wettbewerbsrecht
Alle Leistungen von DankerMoretti sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 10 Arbeitstagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von DankerMoretti überprüfen lassen. DankerMoretti veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
X. Kennzeichnung
DankerMoretti ist berechtigt, im Rahmen aller Maßnahmen auf DankerMoretti, allenfalls den Urheber, hinzuweisen ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
XI. Haftung, Gewährleistung & Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung durch DankerMoretti schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Abnahme der Leistungen von DankerMoretti gilt als erfolgt, wenn der Kunde diese nicht schriftlich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung mit konkreten Fehlerbeschreibungen in einem Fehlerprotokoll verweigert.
Soweit ein von DankerMoretti zu vertretener Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist DankerMoretti nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt DankerMoretti alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Vertragsgegenstände nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ist DankerMoretti zur Mängelbeseitigung/Ersatzleistung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich dies aus von DankerMoretti zu vertretenen Gründen über angemessene Fristen hinaus verzögert, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde auf ein Recht der Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern. Die Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach eigener Wahl DankerMoretti entweder durch DankerMoretti beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf Wunsch, an DankerMoretti zur Nachbesserung eingesandt wird. Der Kunde wird DankerMoretti alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen.
Die Gewährleistung beträgt für alle von DankerMoretti gelieferten Produkte 12 Monate. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparatur oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden.
Bei Softwareprodukten kann das Auftreten von Programmfehlern und Fehlern in der Dokumentation nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für das Zusammenwirken von Programmen und Tools verschiedener Hersteller. Deshalb gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines Fehlers als hinreichende Nachbesserung von Softwarefehlern.
Jede weitere Gewährleistung insbesondere dafür, dass die Software für bestimmte Zwecke geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. DankerMoretti haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet DankerMoretti nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch DankerMoretti beruht. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch DankerMoretti ist die Haftung der Firma dankermoretti auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von DankerMoretti ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist DankerMoretti von der Haftung vollständig freigestellt.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt DankerMoretti keinerlei Haftung.
XII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Parteien wird Göppingen vereinbart. Es gilt für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Besteller und DankerMoretti ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende zulässige Klausel ersetzt werden.
Stand: 17.09.2007
Download
AGB DankerMoretti GmbH
